Zwischen dem Klingeln an der Haustür und dem Eingang in Ihrem CRM liegen vier Schritte: Gespräch, Einwilligung, telefonische Qualifizierung, Zustellung. Jeder Schritt hat einen Zweck und eine Grenze. Diese Seite zeigt beide, damit Sie wissen, was eine RegioScout-Anfrage ist und was sie nicht ist.
Schritt 1: Das Gespräch an der Haustür
Ein Scout von RegioScout klingelt, stellt sich mit Ausweis vor und spricht mit der Person, die öffnet. Es wird nichts verkauft und nichts unterschrieben. Der Scout klärt, ob die Person Eigentümer ist, ob Interesse an Photovoltaik, einer Wärmepumpe oder beidem besteht, und erfasst die Objektdaten, die man vor Ort sehen und erfragen kann: Haustyp, Dachform und Dachbelag, aktuelle Heizung und ihr Alter, Anzahl der Bewohner, ungefährer Stromverbrauch.
Was der Scout nicht tut: Er macht kein Angebot, er nennt keine Preise für Anlagen, er vereinbart keinen Termin in Ihrem Namen. Das bleibt Ihr Gespräch.
Schritt 2: Die Einwilligung am Tablet
Hat der Eigentümer Interesse, gibt er seine Einwilligung am Tablet des Scouts. Er erhält dazu eine SMS oder E-Mail mit einem Bestätigungslink. Die Einwilligung umfasst zwei Dinge: die Weitergabe seiner Daten an Partnerbetriebe zur Beratung und Angebotserstellung, und die Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail durch diese Betriebe. Beides wird mit Zeitstempel dokumentiert.
Ohne bestätigte Einwilligung wird die Anfrage nicht weitergegeben. Den Nachweis stellt RegioScout Ihnen auf Anforderung zur Verfügung, ebenso im Fall einer behördlichen oder gerichtlichen Anfrage.
Schritt 3: Die telefonische Qualifizierung
Vor der Zustellung ruft RegioScout den Eigentümer an. Geprüft werden drei Dinge, jeweils nach seinen Angaben:
- Eigentümerstellung. Gehört das Haus der Person, die wir erreicht haben?
- Konkreter Bedarf. Geht es um Photovoltaik, Wärmepumpe oder beides, und was ist der Anlass?
- Terminbereitschaft. Ist der Eigentümer bereit, kurzfristig ein Beratungsgespräch zu führen?
Dazu kommen Erreichbarkeitszeiten und, wenn möglich, ein Terminvorschlag. Die Angaben werden dokumentiert. Eine Gewähr dafür, dass jede Angabe des Eigentümers im Einzelfall zutrifft, übernimmt RegioScout nicht; das ist die Grenze jeder Qualifizierung, die auf Auskünften beruht.
Was Sie mit der Anfrage erhalten
- Pflichtdaten
- Produktinteresse, Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Objektdaten
- soweit angegeben: Haustyp, Eigenheim, Dachform, Dachbelag, Dachzustand, aktuelle Heizung, Heizungsalter, Heizungsort, Anzahl Bewohner, Stromverbrauch, Strom-Abschlag, Geräte im Haushalt
- Kontakt
- Erreichbarkeitszeiten und Terminvorschlag, wenn im Gespräch genannt
- Einwilligung
- dokumentiert per SMS oder E-Mail, Nachweis auf Anforderung
Schritt 4: Die Zustellung
Nach der Qualifizierung wird die Anfrage ohne Verzögerung übermittelt. Auf welchem Weg, entscheiden Sie im Portal:
- E-Mail-Benachrichtigung an die hinterlegte Adresse,
- Partnerportal unter portal.regioscout.de, wo jede Anfrage mit allen Daten steht,
- CRM-Schnittstelle, zum Beispiel REONIC, HubSpot, Pipedrive, Zoho, monday.com, Bitrix24, autarc oder Hero Software. Wie die Anbindung an REONIC funktioniert, steht unter Anfragen direkt in REONIC.
Portal und E-Mail stehen zusätzlich zur CRM-Anbindung immer bereit. Der Eigentümer erhält parallel eine E-Mail mit den Namen der Betriebe, an die seine Anfrage gegangen ist. Er weiß also, wer sich melden wird.
Was danach von Ihnen erwartet wird
Die Einwilligung ist frisch, und sie bleibt es nicht ewig. Vertraglich soll die erste Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt erfolgen. Praktisch gilt: je schneller, desto besser, bei Multi-Anfragen erst recht, weil bis zu vier Betriebe denselben Eigentümer erreichen wollen. Dokumentieren Sie den Verlauf Ihrer Kontaktaufnahme; als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO müssen Sie die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens nachweisen können. Was das konkret heißt, steht unter DSGVO bei gekauften Leads.
Wenn etwas nicht stimmt
Erweist sich ein Datensatz als fehlerhaft, also nachweislich falsche oder nicht vergebene Telefonnummer, nicht existente Adresse, offensichtliche Fantasie- oder Dublettendaten, reklamieren Sie ihn innerhalb von sieben Tagen im Portal oder per E-Mail. Fehlt die Einwilligung, gilt eine Frist von sieben Tagen ab Kenntnis, spätestens 30 Tage nach Bereitstellung. Bei berechtigter Reklamation wird der Preis gutgeschrieben. Nicht reklamierbar sind Nichterreichen, fehlendes Kaufinteresse, eine spätere Meinungsänderung oder ein ausbleibender Abschluss; das ist das normale Risiko jeder Anfrage, unabhängig von der Quelle. Die Gründe, Fristen und den Weg im Einzelnen finden Sie unter Anfrage reklamieren.