Eine RegioScout-Anfrage reklamieren Sie innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, wenn der Datensatz nachweislich fehlerhaft ist — falsche Telefonnummer, nicht existente Adresse, Fantasie- oder Dublettendaten. Bei berechtigter Reklamation wird der Preis gutgeschrieben. Kein Reklamationsgrund sind Nichterreichen, fehlendes Kaufinteresse oder ein ausbleibender Abschluss. Diese Seite erklärt die Trennlinie und den Weg.
Die Trennlinie in einem Satz
Reklamierbar ist, was am Datensatz falsch ist. Nicht reklamierbar ist, was im Gespräch nicht klappt.
Das klingt hart, ist aber die einzige Regel, die für beide Seiten funktioniert. Ein Anbieter, der auch das Gesprächsergebnis erstattet, verkauft Ihnen eine Erfolgsgarantie und muss sie in den Preis einrechnen. Am Ende zahlen die Betriebe, deren Vertrieb funktioniert, für die, deren Vertrieb nicht funktioniert.
Was ein Reklamationsgrund ist
Berechtigte Gründe
- Falsche Telefonnummer
- nachweislich falsch oder nicht vergeben
- Nicht existente Adresse
- Straße, Hausnummer oder Ort gibt es nicht
- Fantasiedaten
- offensichtlich erfundene Namen oder Angaben
- Dublette
- derselbe Datensatz wurde Ihnen bereits geliefert
- Fehlende Einwilligung
- es liegt keine wirksame Einwilligung vor
Bei fehlender Einwilligung gilt eine eigene Frist: sieben Tage ab Kenntnis, spätestens 30 Tage nach Bereitstellung der Anfrage. Melden Sie diesen Fall in jedem Fall, auch wenn Ihnen der Betrag gleichgültig ist — hier geht es nicht um Geld, sondern darum, dass beide Seiten die Verarbeitung stoppen. Mehr dazu unter DSGVO bei gekauften Leads.
Was kein Reklamationsgrund ist
- Nicht erreicht. Auch nach mehreren Versuchen nicht. Prüfen Sie zuerst Anrufzeitpunkt und Zahl der Versuche — die hinterlegten Erreichbarkeitszeiten stehen in der Anfrage. Siehe Speed-to-Lead.
- Kein Kaufinteresse mehr. Der Eigentümer hat im Qualifizierungsgespräch Interesse und Terminbereitschaft bestätigt. Ändert er seine Meinung, ist das seine Entscheidung.
- Der Termin kam nicht zustande oder es gab keinen Auftrag. Das ist Vertriebsrisiko, unabhängig von der Quelle.
- Das Objekt passt nicht zu Ihrem Angebot. Dach zu klein, Denkmalschutz, Wunsch nach einer Technik, die Sie nicht anbieten. Ärgerlich, aber kein Datenfehler.
- Ein anderer Betrieb war schneller. Bei Multi-Anfragen ist das der Mechanismus, kein Mangel.
Bei den letzten beiden Punkten lohnt trotzdem eine Rückmeldung. Häufen sich Objekte, die nicht zu Ihnen passen, ist meist das Liefergebiet oder das Produktinteresse falsch eingestellt — das lässt sich ändern, und zwar dauerhaft.
So reklamieren Sie
- Frist prüfen. Sieben Tage ab Erhalt der Anfrage. Bei fehlender Einwilligung sieben Tage ab Kenntnis, spätestens 30 Tage nach Bereitstellung.
- Nachweis bereitlegen. Was Sie schon haben, genügt meistens: die Ansage „kein Anschluss unter dieser Nummer“, die Rückläufer-E-Mail, der Screenshot der Adresssuche, die Nummer der bereits gelieferten Anfrage bei einer Dublette. Es geht nicht um Beweisführung, sondern um Nachvollziehbarkeit.
- Melden. Im Partnerportal bei der betreffenden Anfrage oder per E-Mail an Ihre Ansprechperson. Nennen Sie die Anfrage-Nummer und den Grund in einem Satz.
- Antwort abwarten. Wir prüfen und melden uns zurück.
Warum die Frist sieben Tage beträgt
Datenfehler zeigen sich beim ersten Kontaktversuch, nicht nach drei Wochen. Eine kurze Frist heißt für uns: Wir erfahren früh, wenn etwas systematisch schiefläuft, und können den Scout, die Region oder die Qualifizierung prüfen, solange die Spur noch frisch ist. Nach vier Wochen ist eine Reklamation nur noch eine Buchung.
Für Sie heißt die Frist: Anfragen sollten ohnehin am selben oder nächsten Tag bearbeitet werden. Wer die Sieben-Tage-Frist regelmäßig reißt, hat kein Reklamationsproblem, sondern ein Reaktionszeitproblem.
Reklamationen als Frühwarnsystem nutzen
Führen Sie eine einfache Liste: Datum, Anfrage-Nummer, Grund, Ergebnis. Nach zwei, drei Monaten sehen Sie mehr als bei jeder Einzelmeldung.
| Muster | Wahrscheinliche Ursache | Was hilft |
|---|---|---|
| Mehrere falsche Nummern aus derselben Region | Erfassungsproblem vor Ort | uns melden, wir prüfen die Region |
| Dubletten über Monate verteilt | Datensatz taucht erneut auf | Anfrage-Nummern nennen, wir gleichen ab |
| Viele „passt nicht zu uns“ | Gebiet oder Produktinteresse falsch eingestellt | Einstellung im Portal ändern |
| Viele „nicht erreicht“ | Anrufzeiten und Versuche | Erreichbarkeitszeiten nutzen, Abendfenster testen |
Nur die ersten beiden Zeilen sind Reklamationen. Die anderen beiden sind Einstellungs- oder Organisationsthemen — und dort liegt in der Praxis der größere Hebel.
Was Sie von uns erwarten können
Wir veröffentlichen unsere Reklamationsquote nicht. Was wir zusagen: eine Prüfung jeder gemeldeten Anfrage, eine Rückmeldung mit Begründung und die Gutschrift bei berechtigter Reklamation. Und wenn eine Häufung auf ein Problem bei uns hindeutet, gehen wir ihr nach, statt sie einzeln gutzuschreiben.
Wie eine Anfrage entsteht und warum bestimmte Fehler dabei selten sind, steht unter Wie RegioScout eine Anfrage qualifiziert. Welche Reklamationsregeln Sie bei jedem Anbieter vorab klären sollten, unter Lead-Anbieter prüfen: 12 Fragen. Die Bedingungen der Zusammenarbeit im Überblick: Für Fachbetriebe.