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Anfrage reklamieren: Gründe, Frist und der Weg im Portal

Wann eine RegioScout-Anfrage reklamierbar ist, was ausdrücklich kein Reklamationsgrund ist, wie die Sieben-Tage-Frist läuft und wie Sie Reklamationen als Frühwarnsystem nutzen.

Jonas Müller, Produktentwicklung, RegioScoutStand:

Eine RegioScout-Anfrage reklamieren Sie innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, wenn der Datensatz nachweislich fehlerhaft ist — falsche Telefonnummer, nicht existente Adresse, Fantasie- oder Dublettendaten. Bei berechtigter Reklamation wird der Preis gutgeschrieben. Kein Reklamationsgrund sind Nichterreichen, fehlendes Kaufinteresse oder ein ausbleibender Abschluss. Diese Seite erklärt die Trennlinie und den Weg.

Die Trennlinie in einem Satz

Reklamierbar ist, was am Datensatz falsch ist. Nicht reklamierbar ist, was im Gespräch nicht klappt.

Das klingt hart, ist aber die einzige Regel, die für beide Seiten funktioniert. Ein Anbieter, der auch das Gesprächsergebnis erstattet, verkauft Ihnen eine Erfolgsgarantie und muss sie in den Preis einrechnen. Am Ende zahlen die Betriebe, deren Vertrieb funktioniert, für die, deren Vertrieb nicht funktioniert.

Was ein Reklamationsgrund ist

Berechtigte Gründe

Falsche Telefonnummer
nachweislich falsch oder nicht vergeben
Nicht existente Adresse
Straße, Hausnummer oder Ort gibt es nicht
Fantasiedaten
offensichtlich erfundene Namen oder Angaben
Dublette
derselbe Datensatz wurde Ihnen bereits geliefert
Fehlende Einwilligung
es liegt keine wirksame Einwilligung vor

Bei fehlender Einwilligung gilt eine eigene Frist: sieben Tage ab Kenntnis, spätestens 30 Tage nach Bereitstellung der Anfrage. Melden Sie diesen Fall in jedem Fall, auch wenn Ihnen der Betrag gleichgültig ist — hier geht es nicht um Geld, sondern darum, dass beide Seiten die Verarbeitung stoppen. Mehr dazu unter DSGVO bei gekauften Leads.

Was kein Reklamationsgrund ist

  • Nicht erreicht. Auch nach mehreren Versuchen nicht. Prüfen Sie zuerst Anrufzeitpunkt und Zahl der Versuche — die hinterlegten Erreichbarkeitszeiten stehen in der Anfrage. Siehe Speed-to-Lead.
  • Kein Kaufinteresse mehr. Der Eigentümer hat im Qualifizierungsgespräch Interesse und Terminbereitschaft bestätigt. Ändert er seine Meinung, ist das seine Entscheidung.
  • Der Termin kam nicht zustande oder es gab keinen Auftrag. Das ist Vertriebsrisiko, unabhängig von der Quelle.
  • Das Objekt passt nicht zu Ihrem Angebot. Dach zu klein, Denkmalschutz, Wunsch nach einer Technik, die Sie nicht anbieten. Ärgerlich, aber kein Datenfehler.
  • Ein anderer Betrieb war schneller. Bei Multi-Anfragen ist das der Mechanismus, kein Mangel.

Bei den letzten beiden Punkten lohnt trotzdem eine Rückmeldung. Häufen sich Objekte, die nicht zu Ihnen passen, ist meist das Liefergebiet oder das Produktinteresse falsch eingestellt — das lässt sich ändern, und zwar dauerhaft.

So reklamieren Sie

  1. Frist prüfen. Sieben Tage ab Erhalt der Anfrage. Bei fehlender Einwilligung sieben Tage ab Kenntnis, spätestens 30 Tage nach Bereitstellung.
  2. Nachweis bereitlegen. Was Sie schon haben, genügt meistens: die Ansage „kein Anschluss unter dieser Nummer“, die Rückläufer-E-Mail, der Screenshot der Adresssuche, die Nummer der bereits gelieferten Anfrage bei einer Dublette. Es geht nicht um Beweisführung, sondern um Nachvollziehbarkeit.
  3. Melden. Im Partnerportal bei der betreffenden Anfrage oder per E-Mail an Ihre Ansprechperson. Nennen Sie die Anfrage-Nummer und den Grund in einem Satz.
  4. Antwort abwarten. Wir prüfen und melden uns zurück.

Warum die Frist sieben Tage beträgt

Datenfehler zeigen sich beim ersten Kontaktversuch, nicht nach drei Wochen. Eine kurze Frist heißt für uns: Wir erfahren früh, wenn etwas systematisch schiefläuft, und können den Scout, die Region oder die Qualifizierung prüfen, solange die Spur noch frisch ist. Nach vier Wochen ist eine Reklamation nur noch eine Buchung.

Für Sie heißt die Frist: Anfragen sollten ohnehin am selben oder nächsten Tag bearbeitet werden. Wer die Sieben-Tage-Frist regelmäßig reißt, hat kein Reklamationsproblem, sondern ein Reaktionszeitproblem.

Reklamationen als Frühwarnsystem nutzen

Führen Sie eine einfache Liste: Datum, Anfrage-Nummer, Grund, Ergebnis. Nach zwei, drei Monaten sehen Sie mehr als bei jeder Einzelmeldung.

MusterWahrscheinliche UrsacheWas hilft
Mehrere falsche Nummern aus derselben RegionErfassungsproblem vor Ortuns melden, wir prüfen die Region
Dubletten über Monate verteiltDatensatz taucht erneut aufAnfrage-Nummern nennen, wir gleichen ab
Viele „passt nicht zu uns“Gebiet oder Produktinteresse falsch eingestelltEinstellung im Portal ändern
Viele „nicht erreicht“Anrufzeiten und VersucheErreichbarkeitszeiten nutzen, Abendfenster testen

Nur die ersten beiden Zeilen sind Reklamationen. Die anderen beiden sind Einstellungs- oder Organisationsthemen — und dort liegt in der Praxis der größere Hebel.

Was Sie von uns erwarten können

Wir veröffentlichen unsere Reklamationsquote nicht. Was wir zusagen: eine Prüfung jeder gemeldeten Anfrage, eine Rückmeldung mit Begründung und die Gutschrift bei berechtigter Reklamation. Und wenn eine Häufung auf ein Problem bei uns hindeutet, gehen wir ihr nach, statt sie einzeln gutzuschreiben.

Wie eine Anfrage entsteht und warum bestimmte Fehler dabei selten sind, steht unter Wie RegioScout eine Anfrage qualifiziert. Welche Reklamationsregeln Sie bei jedem Anbieter vorab klären sollten, unter Lead-Anbieter prüfen: 12 Fragen. Die Bedingungen der Zusammenarbeit im Überblick: Für Fachbetriebe.

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Bei nachweisbaren Datenfehlern: einer falschen oder nicht vergebenen Telefonnummer, einer nicht existenten Adresse, offensichtlichen Fantasiedaten oder einer Dublette. Die Frist beträgt sieben Tage ab Erhalt der Anfrage. Bei berechtigter Reklamation wird der Preis gutgeschrieben.

Nichterreichen trotz mehrerer Versuche, fehlendes Kaufinteresse, eine spätere Meinungsänderung des Eigentümers, ein nicht zustande gekommener Termin oder ein ausbleibender Auftrag. Auch ein Objekt, das nicht zu Ihrem Angebot passt, ist kein Datenfehler — meist ist dann das Liefergebiet oder das Produktinteresse falsch eingestellt.

Sieben Tage ab Kenntnis, spätestens 30 Tage nach Bereitstellung der Anfrage. Melden Sie diesen Fall auch dann, wenn Ihnen der Betrag gleichgültig ist: Beide Seiten müssen die Verarbeitung des Datensatzes stoppen.

Im Partnerportal bei der betreffenden Anfrage oder per E-Mail an Ihre Ansprechperson, mit Anfrage-Nummer und Grund in einem Satz. Als Nachweis genügt in der Regel, was ohnehin vorliegt: die Ansage „kein Anschluss unter dieser Nummer“, ein Rückläufer oder der Screenshot einer Adresssuche.

Mit der nächsten Abrechnung. Wird eine Reklamation vor der Monatsabrechnung anerkannt, erscheint die Anfrage gar nicht erst auf der Rechnung. Sie zahlen also nicht erst und bekommen später Geld zurück.

Jonas Müller

Produktentwicklung, RegioScout

Jonas Müller arbeitet in der Produktentwicklung von RegioScout und schreibt hier über Qualifizierung, Zustellung und die Zusammenarbeit mit Fachbetrieben.

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